DSGVO-Informationen
Was sind die wichtigsten Punkte?
Kunden von ActiveCampaign können unsere Plattform weiterhin vertrauensvoll nutzen, da sie wissen, dass wir einen neuen Nachtrag zum Datenschutz („DPA“) zu den Servicebedingungen von ActiveCampaign eingeführt haben, der die Ungültigkeitserklärung des Datenschutzschild durch den Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) berücksichtigt.
Darüber hinaus verwendet der Nachtrag zum Datenschutz von ActiveCampaign jetzt die neuen Standardvertragsklauseln (die „neuen SCCs“). Die neuen Standardvertragsklauseln sind von der Europäischen Kommission gemäß der DSGVO für internationale Datenübertragungen zugelassen. Wir freuen uns, unseren Kunden, die es benötigen, auch den neuen Nachtrag zum internationalen Datentransfer anbieten zu können, der vom britischen Datenschutzbeauftragten herausgegeben wurde (der „UK-Nachtrag“). Kunden können auf den Nachtrag zum Datenschutz von ActiveCampaigns zugreifen und diesen unterzeichnen, der die neuen Standardvertragsklauseln und den UK-Nachtrag enthält, indem sie den Links in den Einstellungen ihrer ActiveCampaign-Konten folgen.
[NEU] Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den EU-US-Datenschutzrahmen angenommen. Weitere Einzelheiten zur Antwort von ActiveCampaign finden Sie unten.Was ist aus dem EU-US-Datenschutzschild geworden und was ist der EU-US-Datenschutzrahmen?
Am 16. Juli 2020 erklärte der EuGH, das höchste Gericht Europas, den EU-US-Datenschutzschild als geeigneten Mechanismus für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA für ungültig, auf den sich ActiveCampaign zuvor verlassen hatte.
Am 10. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den EU-US-Datenschutzrahmen, der am 11. Juli 2023 in Kraft tritt. Dieser Angemessenheitsbeschluss kommt zu dem Schluss, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, die am EU-US-Datenschutzrahmen teilnehmen. Der EU-US-Datenschutzrahmen ersetzt effektiv den EU-US-Datenschutzschild.
Welche Schritte hat ActiveCampaign unternommen?
Um Kunden einen alternativen Mechanismus zur Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in die USA zu bieten, hat ActiveCampaign seinen Nachtrag zum Datenschutz (Data Processing Addendum, „DPA“) aktualisiert und den Kunden die Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, „SCCs“) zur Verfügung gestellt, die vom EuGH im Allgemeinen bestätigt wurden. Wir haben den Standardvertragsklauseln außerdem einige „ergänzende Maßnahmen“ hinzugefügt, die den Leitlinien der Stellungnahme des EuGH entsprechen.
Darüber hinaus hat ActiveCampaign nach der Einführung des EU-US-Datenschutzrahmens seine Konformität mit den Grundsätzen des EU-US-Datenschutzrahmens zertifiziert (siehe unsere Datenschutzrichtlinie). Die Annahme des Angemessenheitsbeschlusses für den EU-US-Datenschutzrahmen durch die Europäische Kommission bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne andere Datenübertragungsmechanismen (wie die Standardvertragsklauseln) aus der EU an ActiveCampaign übertragen werden können.
Was sind die neuen Standardvertragsklauseln?
Am 4. Juni 2021 verabschiedete die Europäische Kommission eine Reihe neuer Standardvertragsklauseln für internationale Datenübertragungen (die „neuen Standardvertragsklauseln“). Die neuen Standardvertragsklauseln ersetzen die Standardvertragsklauseln, die im Rahmen der Vorgängerverordnung der DSGVO, der Datenschutzrichtlinie, verabschiedet wurden (die „alten Standardvertragsklauseln“) und sollen, wie oben erläutert, den neuen Anforderungen der DSGVO und der Entscheidung des EuGH entsprechen.
EU-Kunden, die bereits die alten Standardvertragsklauseln mit ActiveCampaign unterzeichnet haben, verfügen über 18 Monate, um auf die neuen Standardvertragsklauseln umzusteigen und können dementsprechend die alten Standardvertragsklauseln bis zum 27. Dezember 2022 weiter nutzen.
Was ist der UK-Nachtrag?
Am 21. März 2022 trat der neue Nachtrag zum internationalen Datentransfer des Vereinigten Königreichs in Kraft (der „UK-Nachtrag“). Dieses vom britischen Datenschutzbeauftragten herausgegebene Dokument ist ein zusätzlicher Datentransfermechanismus, den Organisationen nutzen können, um die gemäß der britischen DSGVO erforderlichen angemessenen Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten zu treffen, wenn diese vom Vereinigten Königreich in die Vereinigten Staaten übertragen werden. Der UK-Nachtrag ist für die Verwendung in Verbindung mit den von der Europäischen Kommission genehmigten neuen Standardvertragsklauseln (siehe oben) vorgesehen, also als „Add-on“ zu den neuen Standardvertragsklauseln.
Wenn der UK-Nachtrag erforderlich ist, müssen Kunden dementsprechend sowohl den UK-Nachtrag als auch die neuen Standardvertragsklauseln unterzeichnen. UK-Kunden, die die alten Standardvertragsklauseln bereits mit ActiveCampaign unterzeichnet haben, haben bis zum 21. März 2024 Zeit, um auf den UK-Nachtrag umzusteigen.
Wie können Kunden auf die neuen Dokumente zugreifen?
Kunden können auf den aktualisierte Nachtrag zum Datenschutz und gegebenenfalls die neuen Standardvertragsklauseln und den UK-Nachtrag zugreifen und diese unterzeichnen, indem sie den Links in den Einstellungen ihrer ActiveCampaign-Konten folgen.
Wenn Sie vor der Entscheidung des EuGH oder der Verabschiedung der neuen Standardvertragsklauseln oder des UK-Nachtrags einen Nachtrag zum Datenschutz mit ActiveCampaign unterschrieben haben, können Sie den neuen Nachtrag zum Datenschutz unterzeichnen, der den vorherigen Nachtrag zum Datenschutz ablöst und ersetzt, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft tritt, wie im Nachtrag zum Datenschutz vermerkt.
Wenn Ihr Unternehmen von der Entscheidung des EuGH nicht betroffen ist oder Sie weder einen Nachtrag zum Datenschutz noch die neuen Standardvertragsklauseln oder den UK-Nachtrag benötigen, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Wenn Sie ein aktueller oder potenzieller Kunde sind und die Bedingungen des Nachtrags zum Datenschutz, der neuen Standardvertragsklauseln oder des UK-Nachtrags überprüfen möchten, können Sie die Vorlagen der einzelnen Dokumente hier einsehen: Nachtrag zum Datenschutz, Neue Standardvertragsklauseln und UK-Nachtrag.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein ActiveCampaign-Wiederverkäufer, -Partner oder -Agenturpartner sind, wenden Sie sich für einen partnerspezifische Nachtrag zum Datenschutz (DPA) bitte an den ActiveCampaign-Support.
Haftungsausschluss Sprache
Die Dienste von ActiveCampaign werden von Tausenden von Kunden in Hunderten von Branchen auf der ganzen Welt genutzt, und wir sind uns bewusst, dass die rechtlichen Überlegungen jedes Kunden einzigartig sind. Daher kann nur Ihr Anwalt Ihnen eine maßgeschneiderte Rechtsberatung bieten, und wenn Sie eine spezielle Auslegung dieser regulatorischen Änderungen für Ihr eigenes Unternehmen benötigen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rechtsberater heranzuziehen. Ebenso sind wir nicht in der Lage zu wissen, ob der Nachtrag zum Datenschutz, die Standardvertragsklauseln und der UK-Nachtrag Ihren spezifischen rechtlichen Anforderungen entsprechen, aber wir empfehlen Ihnen, die Formulardokumente mit Ihrem Rechtsberater zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass diese Seite rechtliche und regulatorische Informationen enthält, aber keine Rechtsberatung darstellt.